Mein Schiff 1 Höhepunkte der Ostsee
Kiel - Tallinn - Helsinki - Stockholm - Visby - Kiel
Begleiten Sie uns auf dieser Ostseekreuzfahrt zu so faszinierenden Städten wie Helsinki, Tallinn und Stockholm. Vor allem die schwedische Hauptstadt mit einer der schönsten Hafeneinfahrten der Welt wird Ihnen sicher unvergesslich bleiben. Sie gehen auch auf Gotland vor Anker und können Visby die Heimat von Pippi Langstrumpf entdecken. Herzlich Willkommen an Bord von Mein Schiff 1.
- sz-Reisebegleitung
- 20% Vorteil auf die Landausflüge
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Kiel | 17:00 | Busanreise nach Kiel und Einschiffung an Bord | |
2. Tag: | Erholung auf See | |||
3. Tag: | Tallinn / Estland | 09:00 | 23:59 | |
4. Tag: | Helsinki / Finnland | 07:30 | 17:00 | |
5. Tag: | Stockholm / Schweden | 08:30 | 17:30 | |
6. Tag: | Visby, Gotland / Schweden | 08:30 | 18:30 | |
7. Tag: | Erholung auf See | |||
8. Tag: | Kiel | 06:30 | Ausschiffung und anschließende Busrückreise von Kiel |
MEIN SCHIFF 1
Mit der Taufe der MEIN SCHIFF 1 wurde die MEIN SCHIFF ®-Flotte am 11. Mai 2018 im Hamburger Hafen mit einer neuen Nummer 1 gekrönt.
An Bord
- Bordsprache: deutsch
- Zahlungsmittel: EURO
- WLAN: gegen Gebühr buchbar
- Rauchen: auf den Kabinenbalkons und in den gekennzeichneten Raucherbereichen
- Kleidung: klassisch-leger; keine kurzen Hosen zum Abendessen
- Barrierefreiheit: einige barrierefreie Kabinen; Aufzüge; fast alle Bereiche barrierefrei
- Restaurants: 12 Restaurants & Bistros und 17 Bars & Lounges
- Unterhaltung: exklusive und abwechslungsreiche Shows
- Aktivitäten: Fotogalerie; LUMAS Galerie; Space Cruise; Schaubühne; Theater; Casino & Lounge; Thalia Leselounge; Atelier
- Wellness-Bereich / Fitnesscenter: SPA & Meer Bereich; Saunalandschaft; Kräuterdampfbad; Fußbäder; Mineralbad; Eisbrunne; Duschraum mit verschiedenen Duschen; Ruheraum; Ruhebalkon; SPA Anwendungen; 25 m Außenpool; Joggingstrecke
- Kinderbetreuung: Kids-Club; Teenslounge; Baby-Raum
- Trinkgelder: spezieller Trinkgeldumschlag auf der Kabine
Kabinen
- Anzahl Kabinen: 1.447
- Decks: 14
- Ausstattung Bad: Dusche/WC; Haartrockner
- Klimaanlage: ja
- TV: ja
Technische Daten
- Baujahr: 2018
- Flagge: Malta
- Länge/Breite/Tiefgang: 315,7 m / 35,8 m / 8 m
- Max. Passagierzahl: 2.894
- Besatzung: 1.100
Anmerkung
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Beförderung
- Transfer zum/vom Schiff
- Einschiffung in Kiel
- Ausschiffung in Kiel
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung (ab 25 Teilnehmern)
Kabine & Verpflegung
- 7 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- Premium Alles Inklusive: Alle Speisen sowie vielfältige Auswahl an Getränken – auch außerhalb der Essenszeiten – in allen Bars und fast allen Restaurants inklusive
- Hinweis: p.P. und Reise 350 MB Datenvolumen Internet an Bord, 20% Vorteil bei Landausflügen
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Konzerte, Shows und Theateraufführungen von internationalem Format
- Nutzung verschiedener Sport- und Gesundheitsangebote
- Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Unterhaltungsprogramm an Bord
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
Zielland
Estland
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Talinn |
National- und Amtssprache: | Estnisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +372 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Finnland
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Helsinki |
National- und Amtssprache: | Finnisch, Schwedisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +358 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Landesküche ist stark von der schwedischen und russischen Küche beeinflusst
- Es ist üblich, sich ein Glas Milch zum Essen zu bestellen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Kartoffeln, Roggenbrot, Fisch und verschiedene Fleischsorten, Milch und Butter
Landestypische Gerichte
- Karelische Pirogge (Karjalanpiirakka) → ein kleines Gebäck aus Roggenmehl, das mit Kartoffeln, Möhren und Reis gefüllt ist
- Kalakukko → ein größeres Gebäck mit Fisch gefüllt - traditionell mit dem Muikko, einem kleinen hering-ähnlichen Fisch
- Korvapuusti → Zimtbrötchen
- Grillimakkara → eine beliebte finnische Grillwurst
- Silli ja uudet perunat → neue Kartoffeln mit Hering und Buttermilchsauce
Getränke
- Kaffee
- Beerenliköre
- Finnischer Vodka → sehr beliebt
- Wein → der einheimische Wein wird aus Beeren hergestellt
- Kotikalja → finnisches Bier
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Ein Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt ein gutes öffentliches Verkehrssystem, Eisenbahnen und Busverbindungen
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei bestimmten Anlässen sollte man bevor man trinkt abwarten, bis der Gastgeber "Kippis" oder "Skol" sagt (bedeutet "Prost")
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Unüblich. Gepäckservice: kleines Trinkgeld. Zimmerservice: Nur wenn man der Servicekraft besonders viel Arbeit gemacht hat |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung, aber man kann aufrunden oder ein paar Münzen geben |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung in Finnland ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Infos zur Einführung von Medikamenten: https://tulli.fi/en/private-persons/importrestrictions/medicines
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange dabei nicht die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen)
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Schweden
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Stockholm |
National- und Amtssprache: | Schwedisch |
Währungscode: | SEK |
Internationale Vorwahl: | +46 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die schwedische Küche gilt als unkompliziert und einfach
- In Schweden isst man gerne deftige Hausmannskost
- Restaurants in Schweden sind relativ teuer
Landestypische Gerichte
- Köttbullar → Fleischbällchen
- Pitepalt → ein mit Schweinefleisch gefüllter Kartoffelknödel
- Janssons frestelse → ein Auflauf, wird aus Kartoffeln, Zwiebeln, schwedischen Anchovisfilets und Sahne hergestellt
- Gravierter Lachs
- Knäckebrot → wurde in Schweden erfunden
- Kanelbullar → Zimtschnecken, das typischste Gebäck Schwedens
- Semla → Gebäck mit Marzipan und Sahne in der Mitte
Getränke
- Sonntags wird in Cafés, Bars, oder Restaurants Alkohol nicht vor 13 Uhr ausgeschenkt
- Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtclubs erhältlich
- Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz erhältlich
- Glögg → Glühwein
- Kaffee → das Trinken von Kaffee zählt zur Kultur der Schweden
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind gut ausgebaut
- Bus- und Bahnverbindungen sowie Hochgeschwindigkeitszüge und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- In Stockholm und Göteburg gibt es eine Innenstadt-Maut
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich
- Es sollte nicht getrunken werden, bevor der Gastgeber sein Glas erhebt
Trinkgelder
Restaurant: | Aufrunden, bei größeren Rechnungen wird kleines Trinkgeld erwartet |
Hotel: | Keine Erwartung, Trinkgeld kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | Unüblich, Betrag kann aber aufgerundet werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Tränengasspray ist verboten
- Prostitution ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol ist an den meisten öffentlichen Plätzen verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Estland
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Talinn |
National- und Amtssprache: | Estnisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +372 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Finnland
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Helsinki |
National- und Amtssprache: | Finnisch, Schwedisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +358 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Landesküche ist stark von der schwedischen und russischen Küche beeinflusst
- Es ist üblich, sich ein Glas Milch zum Essen zu bestellen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Kartoffeln, Roggenbrot, Fisch und verschiedene Fleischsorten, Milch und Butter
Landestypische Gerichte
- Karelische Pirogge (Karjalanpiirakka) → ein kleines Gebäck aus Roggenmehl, das mit Kartoffeln, Möhren und Reis gefüllt ist
- Kalakukko → ein größeres Gebäck mit Fisch gefüllt - traditionell mit dem Muikko, einem kleinen hering-ähnlichen Fisch
- Korvapuusti → Zimtbrötchen
- Grillimakkara → eine beliebte finnische Grillwurst
- Silli ja uudet perunat → neue Kartoffeln mit Hering und Buttermilchsauce
Getränke
- Kaffee
- Beerenliköre
- Finnischer Vodka → sehr beliebt
- Wein → der einheimische Wein wird aus Beeren hergestellt
- Kotikalja → finnisches Bier
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Ein Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt ein gutes öffentliches Verkehrssystem, Eisenbahnen und Busverbindungen
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei bestimmten Anlässen sollte man bevor man trinkt abwarten, bis der Gastgeber "Kippis" oder "Skol" sagt (bedeutet "Prost")
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Unüblich. Gepäckservice: kleines Trinkgeld. Zimmerservice: Nur wenn man der Servicekraft besonders viel Arbeit gemacht hat |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung, aber man kann aufrunden oder ein paar Münzen geben |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung in Finnland ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Infos zur Einführung von Medikamenten: https://tulli.fi/en/private-persons/importrestrictions/medicines
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange dabei nicht die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen)
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Schweden
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Stockholm |
National- und Amtssprache: | Schwedisch |
Währungscode: | SEK |
Internationale Vorwahl: | +46 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die schwedische Küche gilt als unkompliziert und einfach
- In Schweden isst man gerne deftige Hausmannskost
- Restaurants in Schweden sind relativ teuer
Landestypische Gerichte
- Köttbullar → Fleischbällchen
- Pitepalt → ein mit Schweinefleisch gefüllter Kartoffelknödel
- Janssons frestelse → ein Auflauf, wird aus Kartoffeln, Zwiebeln, schwedischen Anchovisfilets und Sahne hergestellt
- Gravierter Lachs
- Knäckebrot → wurde in Schweden erfunden
- Kanelbullar → Zimtschnecken, das typischste Gebäck Schwedens
- Semla → Gebäck mit Marzipan und Sahne in der Mitte
Getränke
- Sonntags wird in Cafés, Bars, oder Restaurants Alkohol nicht vor 13 Uhr ausgeschenkt
- Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtclubs erhältlich
- Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz erhältlich
- Glögg → Glühwein
- Kaffee → das Trinken von Kaffee zählt zur Kultur der Schweden
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind gut ausgebaut
- Bus- und Bahnverbindungen sowie Hochgeschwindigkeitszüge und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- In Stockholm und Göteburg gibt es eine Innenstadt-Maut
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich
- Es sollte nicht getrunken werden, bevor der Gastgeber sein Glas erhebt
Trinkgelder
Restaurant: | Aufrunden, bei größeren Rechnungen wird kleines Trinkgeld erwartet |
Hotel: | Keine Erwartung, Trinkgeld kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | Unüblich, Betrag kann aber aufgerundet werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Tränengasspray ist verboten
- Prostitution ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol ist an den meisten öffentlichen Plätzen verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Länder-Information
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit TUI Cruises
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Mein Schiff 1 Höhepunkte der Ostsee
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und wählen Sie die gewünschte Versicherung aus.
Wir werden Sie vor der Buchung zu den Konditionen beraten.
Hier finden Sie vorab eine aktuelle Tarifübersicht.
Die Versicherungskosten sind abhängig vom Reisepreis pro Person. Bei Versicherungskosten über 200 € pro Person müssen Reisekunden seit Februar 2018 den gewünschten Reiseschutz direkt bei der ERGO buchen. Nach Abschluss der Reisebuchung können Sie hier Ihre Versicherung hinzubuchen.
Ergänzungs-Versicherung Covid-19
Schon ab 26€ pro Buchung (bis zu 9 Personen) ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem Rundum-Sorglos-Paket der ERGO Reiseversicherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Einmal-Versicherung) buchbar. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.