Norwegens Traumstraßen: Ein Erlebnis der Extraklasse
Trollstigen - Geirangerfjord - Flåmbahn
Mit einem Stau ist nicht zu rechnen – mit Ihrem Staunen durchaus. Norwegens Straßen scheinen nur einem Zweck zu dienen: Die attraktivsten Sehenswürdigkeiten des Landes über kürzeste Wege zu verbinden.
Wie ein Bildband, der eigenständig seine Seiten umschlägt, präsentiert sich Ihnen Norwegen mit wechselnden Motivwelten. Auf Wasserstraßen umschiffen Sie die Schäreninseln und kreuzen dann ganz bedächtig auf dem Geirangerfjord. Im Trollwagen, der mit Ihnen über die Eislandschaft rollt, streckt Ihnen der Briksdalsbreen seine frostige Gletscherzunge raus. Und im Bus geht es – dem Atlantik folgend – über Serpentinen und Pässe hinweg, wobei Sie den Wechsel zwischen bizarren Straßenverläufen und umwerfend schönen Landschaften unter Hochspannung erleben. Tosende Wasserfälle, tiefe Seen, gewaltiges Hochgebirge, imposante Tunnel, bezaubernde Orte in der Fjordlandschaft sowie die Steilwände des Trollstigen und der tosende Atlantik setzen Höhepunkte wie am Fließband.
Einen steilen Weg und wilde Kurven nimmt bald darauf die Flåmbahn und wird Ihnen auf dieser Strecke mit schönsten Ansichten imponieren. Auf der Fahrt über wahre Traumstraßen entdecken SIe die Jugendstilstadt Ålesund und die Stabkirche in Lom. Während Sie zu Fuß durch die Hansestadt Bergen und die Hauptstadt Oslo schlendern, treten Sie mit der norwegischen Kultur und Baukunst in intensiven Kontakt. Viele Fahrzeuge bringen Sie durch Norwegen. Damit Sie die herrlichen Fjord- und Gebirgswelten voll auskosten können.
- Geirangerfjord und Trollstigen
- Bergen, Ålesund und Oslo
- Briksdalsgletscher
Programm
1. Tag: Anreise nach Kolding
Im bequemen Reisebus fahren Sie über Flensburg ins dänische Kolding. Die Hafenstadt liegt, von Hügeln umgeben, am gleichnamigen Fjord. Mitten in der Stadt befindet sich auf einem Hügel das 1248 erbaute Schloss Koldinghus, das seit dem 16. Jahrhundert die bevorzugte Residenz der dänischen Könige war. Heute ist hier ein kulturhistorisches Museum untergebracht. Sie übernachten in einem Hotel im Raum Kolding.
2. Tag: Kolding - Hirtshals - Kristiansand - Stavanger
3. Tag: Stavanger - Lysefjord
4. Tag: Stavanger - Bergen
5. Tag: Bergen - Briksdalsbreen - Stryn
Über das Städtchen Voss reisen Sie weiter nach Norden. Im Verlauf des Tages sehen Sie den schönen Wasserfall Tvindefoss, die einsame Berglandschaft des Vikafjells und den kleinen Fjordort Vik mit der hübschen Hopperstad-Stabkirche. Bald darauf erreichen Sie den majestätischen Sognefjord, einen der längsten und tiefsten Fjorde der Welt und eine der größten Naturattraktionen Norwegens. In Vangsnes überqueren Sie mit der Fähre den imposanten Sognefjord und landen mit der Fähre über Hella in Dragsvik an. Vorbei an idyllischen Seen und Wasserfällen erreichen Sie schließlich Olden. Hier machen Sie einen Abstecher zum Gletscher Briksdalbreen, einem der zahlreichen Ausläufer des Jostedalsbreen, dem größten Gletscher des europäischen Festlandes. Mit den Trollautos fahren Sie zur Gletscherzunge, vorbei am tosenden Wasserfall Kleivavoss. Der Briksdalsbreen liegt 346 Meter über dem Meeresspiegel und endet in einem kleinen Gletschersee. Weiter geht es zu Ihrem Übernachtungsort im Raum Stryn.
6. Tag: Stryn - Ålesund
7. Tag: Ålesund - Andalsnes - Trollstigen - Geirangerfjord
8. Tag: Geirangerfjord - Sognefjellstraße - Laerdal
Die Landschaft südlich von Geiranger ist geprägt von hohen Bergen und tiefblauen Seen. Durch das Tal Ottadalen, vorbei am Wasserfall Pollfoss, kommen Sie nach Lom. Der Ort ist vor allem durch seine hübsche Stabkirche bekannt, welche Sie besichtigen werden. Nun folgt der Sognefjellveien, die mit 1.434 m höchste Passstraße Nordeuropas, die als eine der beeindruckendsten Routen Norwegens gilt. Langsam führt sie bergauf in die raue Hochgebirgslandschaft des Jotunheimen, was in der Übersetzung "Heim der Riesen" bedeutet: Gipfel und Bergseen so weit das Auge reicht. In steilen Serpentinen erreichen Sie den Sognefjord, der mit seinem stillen Wasser und den hoch aufragenden Felswänden beeindruckt - nicht umsonst wird er auch als König der Fjorde bezeichnet. Ihr Hotel befindet sich in Laerdal.
9. Tag: Laerdal - Flam* - Raum Oslo
Der Ort Laerdal ist bekannt für seine unter Denkmalschutz stehenden Holzhäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Von hier aus passieren Sie den Laerdaltunnels und genießen eine Fahrt mit der berühmten Flambahn, die zu den schönsten und steilsten Eisenbahnstrecken der Welt zählt. Auf der 20 km langen Strecke durch das Gebirge überwindet der Zug einen Höhenunterschied von 866 m. Sie erleben die atemberaubende Natur mit schneebedeckten Gipfeln, einem Fluss, der sich seinen Weg durch tiefe Schluchten bahnt, Wasserfälle, die an steilen Bergwänden zu Tal stürzen, und Bergbauernhöfe, die sich an steilen Hängen festklammern. Am Wasserfall Kjosfossen hält der Zug an, damit Sie den Anblick dieses imponierenden Wasserfalls genießen können. Auf diesem Ausflug haben Sie Ausblicke, die Ihnen vom Bus aus nie geboten werden können. Wieder in Flam führt Sie Ihre Fahrt im Bus über eine weitere Passstraße über Flå durch das Hallingdal. Die Strecke verläuft entlang des schmalen Kröderen-Sees zur Stadt Hönefoss - welche für ihren Wasserfall bekannt ist. Anschließend geht es weiter vorbei am Tyrifjorden, dem fünftgrößten See Norwegens zu Ihrer nächsten Übernachtung im Raum Oslo.
10. Tag: Oslo - Einschiffung
Die norwegische Hauptstadt liegt sehr schön am Oslofjord, umgeben von den Wäldern der Nordmark. Mit Ihrem fachkundigen Stadtführer lernen Sie zahlreiche Sehenswürdigkeiten kennen, wie z.B. das Königliche Schloss, den Vigeland Park mit seinen vielen Skulpturen, die neue Oper oder die Festung Akershus. Am Nachmittag heißt es Abschied nehmen von Norwegen. Im Hafen erwartet Sie bereits die Fähre der Color Line, eines der wohl schönsten und größten Fährschiffe der Welt, das den Charakter eines Kreuzfahrtschiffes besitzt und über ein umfangreiches Unterhaltungs- und Einkaufsangebot verfügt. Gönnen Sie sich vom Sonnendeck den schönen Ausblick auf die Stadt und den idyllischen Oslofjord und genießen Sie an Bord ein wohlschmeckendes Büfett. Über Nacht nimmt das Schiff Kurs auf Deutschland.
11. Tag: Heimreise
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Hirtshals - Kristiansand, Oslo - Kiel
- Alle innernorwegischen Fähren laut Programm
Hotels & Verpflegung
Alle Ü in guten Mittelklassehotels
- 1 Übernachtung in Kolding
- 2 Übernachtung in Stavanger
- 1 Übernachtung in Bergen
- 1 Übernachtung im Raum Stryn
- 1 Übernachtung in Ålesund
- 1 Übernachtung in Geiranger
- 1 Übernachtung in Laerdal
- 1 Übernachtung im Raum Oslo
- 1 Übernachtung auf der Fähre von Oslo nach Kiel in 2-Bett-Innenkabine
- 10x Frühstück
- 10x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Bergen, Ålesund und Oslo mit örtl. Reiseleitung
- Trollauto-Fahrt zum Briksdalsgletscher
- Schifffahrt auf dem Geirangerfjord
- Flåmbahnfahrt Flåm - Myrdal - Flåm*
- Eintritt: Stabkirche Lom
Zusätzlich inklusive
- Straßen- & Mautgebühren
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- sz-Reiseleitung
Zielland
Norwegen
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Oslo |
National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
Währungscode: | NOK |
Internationale Vorwahl: | +47 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 113 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Fortbewegung
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Dänemark
Allgemeine Informationen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Kopenhagen |
National- und Amtssprache: | Dänisch |
Währungscode: | DKK |
Internationale Vorwahl: | +45 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ K |
Essen & Trinken
Essen
- Dänemark bietet eine vielfältige Küche, von Imbissbuden über Straßenständen zu urigen Landgasthöfen und Sterneküchen
- Jeder Imbiss und jedes Restaurant wird hinsichtlich der Hygiene getestet. Bei getesteten Restaurants klebt ein Smiley am Eingang, weiterhin muss der Prüfbericht für jeden sichtbar ausgehängt werden
Landestypische Gerichte:
- Smörrebröd → Butterbrot mit verschiedenen traditionellen Rezepten
- Wienerbrod → süßes Gebäck in verschiedenen Variationen
- Flaeskesteg Sandwich → Sandwich aus knuspriger Schweineschwarte, saurer Gurke, Rotkohl und Soße
- Hotdogs → Hotdog-Wagen → kulturhistorisches Phänomen
- Schollenfilet auf Brot → geschmorrtes Smörrebrod mit paniertem Schollenfilet, garniert mit Garnelen, Salat und Limfjord-Kaviar
- Frikadeller → dänische Version von Frikadellen
Getränke
- Kaffee
- Kakao
- Bier
- Schnaps
- Aalborg Aquavit → bekanntestes Aquavit
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt Eisenbahnverkehr, Busverbindungen und Fährverkehr
- Die touristische Infrastruktur ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Auf allen Straßen gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Gardinen werden nur zur Dekoration genutzt. Bei der Dunkelheit Vorhänge zuziehen ist unüblich. Im Dunkeln fühlt man sich wie im Freilufttheater mit den Häusern als Bühne.
- Entspannt zu bleiben ist Teil der dänischen Kultur, sowohl in der Schlange und im Verkehr als auch bei tobenden Kindern
- In der Regel spricht man sich nach kurzer Zeit mit dem Vornamen an. Titel spielen in dänischen Unterhaltungen oft keine Rolle
- Buffets sind häufig in Dänemark. Es ist jedoch nicht angebracht, den Teller ganz voll zu machen. Stattdessen sollen die Gerichte nacheinander genossen werden
- Die dänische Nationalflagge ist die einzige Flagge, die im Land gehisst werden darf
- Die Einwohner der skandinavischen Länder werden ungern in den gleichen Topf geworfen und allgemein als “Skandinavier” bezeichnet, vor allem nicht von ausländischen Touristen
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hotel: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- In Grönland ist die medizinische Versorgung jedoch stark eingeschränkt
Nicht erlaubte Medikamente:
- Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den Persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf Rastplätzen sollte es sich im abgeschlossenen Wagen befinden
- Führen, Handel und Einfuhr von Tränengasspray ist nicht erlaubt
- Es gibt ein Bedeckungsverbot, welches untersagt mit einem Kleidungsstück das Gesicht zu verdecken. Das Verbot gilt nicht für Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Länder-Information
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Hinweis für die Fährüberfahrten:
Fahrplanänderungen vorbehalten!
Wir empfehlen Ihnen, für die Übernachtung auf der Fähre die Dinge, die Sie für die Überfahrt benötigen, separat in eine kleine Tasche zu packen, da während der Fahrt kein Zugang zum Fahrzeugdeck und Ihrem restlichen Gepäck besteht.
*Hinweis Flåmbahnfahrt: Änderung unter Vorbehalt, da die Bahnfahrt erst im Frühjahr gebucht werden kann.
Hinweis Bezahlung:
In Skandinavien wird in den meisten Hotels, Restaurants und touristischen Attraktionen kein Bargeld mehr akzeptiert. Es ist lediglich Kartenzahlung per Kreditkarte möglich.
Hinweis zu den Ausflügen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu Impfungen:
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Norwegens Traumstraßen: Ein Erlebnis der Extraklasse
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und wählen Sie die gewünschte Versicherung aus.
Wir werden Sie vor der Buchung zu den Konditionen beraten.
Hier finden Sie vorab eine aktuelle Tarifübersicht.
Die Versicherungskosten sind abhängig vom Reisepreis pro Person. Bei Versicherungskosten über 200 € pro Person müssen Reisekunden seit Februar 2018 den gewünschten Reiseschutz direkt bei der ERGO buchen. Nach Abschluss der Reisebuchung können Sie hier Ihre Versicherung hinzubuchen.
Ergänzungs-Versicherung Covid-19
Schon ab 26€ pro Buchung (bis zu 9 Personen) ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem Rundum-Sorglos-Paket der ERGO Reiseversicherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Einmal-Versicherung) buchbar. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.